Überblick:
Die bisher steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht, um den Verwaltungsaufwand für die Beteiligten zu reduzieren.
Mit der Maßnahme wird eine Empfehlung des Bundesrechnungshofs umgesetzt: Die aktuelle Regelung führt durch Steuerfestsetzungen mit nur sehr geringen Steuerforderungen zu einem unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Zollverwaltung sowie für Hobbybrauer. In Zukunft kann mit einer deutlich reduzierten Anzahl von Steueranmeldungen gerechnet werden.
Zudem entfällt die bisher bestehende Anzeigepflicht für die Brauvorgänge, um den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren. Auch mit dieser Maßnahme wird eine Empfehlung des Bundesrechnungshofs umgesetzt.