Die wichtigsten Änderungen und Neurungen im Detail

Augustus 1, 2024

Jahressteuergesetz 2024: Diese steuerlichen Änderungen sind geplant

Das Gesetzgebungsverfahren für das Jahressteuergesetz 2024 ist gestartet. Das Bun­des­ka­bi­nett hat Anfang Juni 2024 den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 (JStG 2024) beschlossen, der nun in Bun­destag und Bun­desrat beraten wird. 

Im Jahressteuergesetz 2024 stehen unter anderem Maßnahmen, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem eine neue Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren können. 

Das endgültige Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 verabschiedet werden.

Wir haben einige interessante Punkte herausgesucht!

Den kompletten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (einschließlich der Begründungen für die einzelnen Änderungen) gibt es zum Nachlesen auf der Webseite des Bundesfinanzministerium..

Was ist das Jahressteuergesetz?

Mit dem Gesetz sollen Anpas­sungen in ver­schie­denen Berei­chen des deut­schen Steu­er­rechts umge­setzt werden. Dies betrifft ins­be­son­dere die Anpas­sung an EU-Recht und EuGH-Recht­spre­chung sowie Reak­tionen auf Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts und des Bundesfinanzhof.

Im Jahressteuergesetz 2024 stehen zum Beispiel Maßnahmen, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen, etwa die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets oder die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen.

Das Gesetz beantwortet zudem auch noch Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, regelt Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und korrigiert Fehler.

Überblick

Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 umfasst insgesamt 243 Seiten einschließlich Begründungen. Auf diesen Seiten findet sich eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Um den Überblick zu behalten, heben wir inhaltlich besonders interessante steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche. Verschiedene “Highlights” im Überblick:

  1. Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets (§ 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 EStG – neu –)
  2. Inanspruchnahme Pauschalbesteuerung (§ 40 Abs. 4 EStG)
  3. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)
  4. Änderungen für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
  5. Änderungen beim Vorsteuerabzug (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG)
  6. Konzernklausel für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 19a EStG)
  7. Änderungen bei der Biersteuer (§ 29 Absatz 2 BierStG)