Das Gesetzgebungsverfahren für das Jahressteuergesetz 2024 ist gestartet. Das Bundeskabinett hat Anfang Juni 2024 den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) beschlossen, der nun in Bundestag und Bundesrat beraten wird.
Im Jahressteuergesetz 2024 stehen unter anderem Maßnahmen, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem eine neue Pauschalbesteuerung für Mobilitätsbudgets, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren können.
Das endgültige Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 verabschiedet werden.
Wir haben einige interessante Punkte herausgesucht!
Den kompletten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (einschließlich der Begründungen für die einzelnen Änderungen) gibt es zum Nachlesen auf der Webseite des Bundesfinanzministerium..
Mit dem Gesetz sollen Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhof.
Im Jahressteuergesetz 2024 stehen zum Beispiel Maßnahmen, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen, etwa die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets oder die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen.
Das Gesetz beantwortet zudem auch noch Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, regelt Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und korrigiert Fehler.
Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 umfasst insgesamt 243 Seiten einschließlich Begründungen. Auf diesen Seiten findet sich eine Vielzahl thematisch nicht oder nur teilweise miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Um den Überblick zu behalten, heben wir inhaltlich besonders interessante steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche. Verschiedene “Highlights” im Überblick: